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Aus Rechtsprechung und Gesetzgebung


Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Hier: Akteneinsicht

Sollten Sie eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit begangen haben, muß Ihr Rechtsanwalt zunächst durch Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte feststellen, welche Art der Aufzeichnung bei Ihnen zutrifft, um Sie angemessen zu verteidigen.

Danach kann die Vorgehensweise abgesprochen werden.

 

 

Familienrecht:

Für Unterhaltsvorschuß traten neue Vorschriften in Kraft, wonach Unterhaltsvorschuß für minderjährige Kinder nun auch bei einem Alter von über 12 Jahren und für längere Dauer beantragt werden kann.

Dies gilt sogar rückwirkend ab 01.01.2017.

 

Wegen der Einzelheiten fragen Sie bitte bei der Unterhaltsvorschußkasse Ihres zuständigen Jugandamtes oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

 

Zwangsvollstreckungsrecht:

Am 1.7.2010 trat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft.

Damit ist die Einrichtung eines sog. Pfändungsschutzkontos möglich. Unabhängig von der Quelle des Einkommens wird für einen Grundbetrag Pfändungsschutz gewährt. Der Schuldner kann diesen Schutz unter bestimmten Umständen noch erweitern.

Das hat erhebliche Auswirkungen, z.B. ist damit eine deutliche Ausweitung des Pfändungsschutzes mit umfangreichen Auswirkungen für die Praxis verbunden. Rechtsanwälte prüfen also jeweils Art und Strategie der Pfändung. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, daß die Pfändung von Bankguthaben dadurch eingeschränkt und die Pfändungsergebnisse geschmälert werden.

 Einzelheiten können Sie bei der Beratung erfragen.