Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
Hier: Akteneinsicht
Sollten Sie eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit begangen haben, muß Ihr Rechtsanwalt zunächst durch Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte feststellen, welche Art der Aufzeichnung bei Ihnen zutrifft, um Sie angemessen zu verteidigen.
Danach kann die Vorgehensweise abgesprochen werden.
Familienrecht:
Für Unterhaltsvorschuß traten neue Vorschriften in Kraft, wonach Unterhaltsvorschuß für minderjährige Kinder nun auch bei einem Alter von über 12 Jahren und für längere Dauer beantragt werden kann.
Dies gilt sogar rückwirkend ab 01.01.2017.
Wegen der Einzelheiten fragen Sie bitte bei der Unterhaltsvorschußkasse Ihres zuständigen Jugandamtes oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
|