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 § Ehe- und Familienrecht

Tel.: 05681-5552

Eherecht

Ehesachen und Familiensachen sind eines der wesentlichen Fachgebiete unserer Kanzlei und setzen Vertrauen voraus.

 

Familienrechtliche Beratung

Im Vordergrund steht stets eine fundierte Rechtsberatung mit Streitvermeidung, damit Sie die Rechtsfolgen überblicken und entsprechend handeln können. Dazu gehört auch die Beratung über Kostenfragen und Verfahrenskostenhilfe.

Ehescheidung

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß sich die antragstellende Partei im Ehescheidungsverfahrenvor dem Familiengericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muß (Anwaltszwang).

Wir führen Sie in den Gang des Scheidungsverfahrens ein, schlüsseln die Voraussetzungen dafür auf, stellen den Scheidungsantrag und begleiten Sie im Verfahren vor dem Familiengericht. Alle Folgesachen behalten wir dabei im Blick und suchen, Ihren Vorteil durchzusetzen.

Unterhalt ?

Ihnen steht ggf. Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt zu? Wir ermitteln anhand der von beiden Ehegatten zu erteilenden Auskünfte über Einkommen und Belastungen den Ihnen zustehenden Unterhalt.

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Sie beanspruchen Unterhalt für Ihre Kinder? Wir holen Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ein und berechnen den Kindesunterhalt.

Die gegen Sie gerichtete Unterhaltsforderung ist unberechtigt oder zu hoch?

Für Unterhaltsberechnungen steht uns modernste software zur Verfügung, die auch von Familiengerichten verwendet wird.

Wir benötigen im wesentlichen:

    Ihre Verdienstnachweise der letzten 12 Monate, evtl. Steuerbescheide der letzten 3 Jahre, bei Selbständigen Einnahme- Überschußrechnung bzw. Bilanz, Darlehensunterlagen, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Heiratsurkunde. Ihr Ehepartner ist zur Auskunft über dieselben Daten verpflichtet, § 1605 BGB.

Zugewinnausgleich ?

Diese Folgesache erfordert umfassende Vermögensauskünfte beider Ehegatten, § 1379 BGB:

    1. Endvermögen zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages an den Antragsgegner/-in

    2. Anfangsvermögen zum Stichtag der Eheschließung

Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten und Rechte, aber auch Pflichten auf und beraten Sie; selbstverständlich vertreten wir Sie bei der Geltendmachung berechtigter Zugewinnansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Ihres Ehegatten, natürlich auch vor dem zuständigen Familiengericht.

Unsere Anwälte sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit zugelassen.

 

Vertrauen Sie uns!

Tel.: 05681 - 5552    Fax: 05681 - 5556

email: info@ra-bickel.de

 

Das copyright © liegt bei uns. Kopien und Verwendung unserer urheberrechtlich geschützten Daten, auch auszugsweise, nur mit unserer vorher einzuholenden Zustimmung

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