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 § Unfallsachen

Tel.: 05681-5552

Unfallrecht

Verkehrsunfälle ziehen meist erhebliche Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche nach sich.

Wir ermitteln für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung, nehmen Akteneinsicht in die Polizeiakte, prüfen das Unfallverschulden und machen die Ansprüche für Sie zunächst außergerichtlich geltend.

Ihre berechtigten Ansprüche setzen wir ggf. im Prozeß durch.

Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist i.d. Regel die Aufgabe und das Recht Ihres KFZ-Haftpflichtversicherers. Wir führen den Schriftverkehr auch mit Ihrer Versicherung und werden meist auch von Ihrer Versicherung beauftragt.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

          + Ihre KFZ-Unterlagen (KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung) und Versicherungsdaten

          + Unfallschilderung, ggf. Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden, eventuell Unfallskizze

          + Daten des Unfallgegners (insbesondere Kennzeichen!); aufnehmende Polizeidienststelle

Es können im Zusammenhang mit dem Unfall Ordnungswidrigkeiten und auch Straftatbestände vorliegen, wie z.B. Vorwurf der Unfallverursachung, Trunkenheit, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oder “Unfallflucht” (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Wir verteidigen Sie gegen solche Vorwürfe und beraten Sie umfassend.

Es gibt auch andere Arten von Unfällen, die wir im einzelnen prüfen und Sie beraten und im Prozeß vertreten. Hierzu gehören Fußgängerunfälle wegen Verstoßes gegen die Verkehrsicherungspflicht, Arbeitsunfälle u.a.

 

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Rufen Sie uns an, damit wir Sie unterstützen können!

Tel: 05681 - 5552

 

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