Namhafte Unternehmen beauftragen uns regelmäßig mit dem Einzug von Forderungen wegen unbezahlter Rechnungen.
Wir prüfen die Rechtswirksamkeit der Forderungen, die eventuellen Einwände der Schuldner und mahnen zunächst außergerichtlich.
Das gerichtliche Mahnverfahren führen wir nach erfolgloser Mahnung durch. In einigen Fällen muß eine Klage erhoben werden.
Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch, nachdem wir die Erfolgsaussichten geprüft haben, und verfolgen die Zwangsvollstreckung.
Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren prüfen wir, ob der Schuldner Insolvenzantrag gestellt hat.
Sollte sich die Insolvenz des Schuldners herausstellen, melden wir Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an.
Beratung im Vorfeld zur Vertragsgestaltung bzw. -abwicklung minimiert Ihr Verlustrisiko.
Bei laufendem Forderungseinzug für Unternehmen sind Sonderkonditionen vereinbar wie z.B. Pauschalvergütungen. Sprechen Sie uns an. Wir wollen Ihnen Nutzen bringen.
|